Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für unsere Dienstleistungen

Standortbezogene individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor. Ergänzend gelten folgende Bestimmungen:

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Progvision (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Leistungsumfang

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich maßgeblich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot, Projektplan oder Statement of Work (SOW) des Auftragnehmers. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss (Change Requests) werden vom Auftragnehmer hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit sowie der Auswirkungen auf Kosten und Termine bewertet. Das Ergebnis wird dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Bis zur Einigung über die Anpassung der Vergütung und Termine führt der Auftragnehmer die Arbeiten auf Basis des ursprünglichen Vertrages fort, soweit dies dem Auftragnehmer zumutbar ist.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Er stellt alle für die Umsetzung des Projekts notwendigen Informationen, Zugänge (z.B. Server, CMS, Drittanbieter-Tools), Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken) und Entscheidungsträger rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.

Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unvollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen und Meilensteine verschieben sich automatisch um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Mehraufwände, die durch mangelnde Mitwirkung entstehen, können dem Auftraggeber nach den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt werden.

4. Projektablauf & Termine

Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurden.

Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige für den Auftragnehmer unvorhersehbare Umstände (z.B. Krankheit, Ausfall von technischen Systemen, Streik), die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis der im Vertrag genannten Festpreise oder nach Aufwand (Time-and-Material) auf Basis von Stundennachweisen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten (Leistungsverweigerungsrecht) sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.

6. Abnahme & Übergabe

Nach Fertigstellung von Projektleistungen oder abgrenzbaren Teilleistungen wird der Auftragnehmer die Bereitschaft zur Abnahme erklären und die Arbeitsergebnisse bereitstellen. Der Auftraggeber wird innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung eine Abnahmeprüfung durchführen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige, mit der die Abnahme wegen wesentlicher Mängel verweigert wird, gilt die Leistung als abgenommen. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, sobald der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse produktiv nutzt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7. Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarten, einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den für den Auftraggeber individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein. Eine Weitergabe von offenen Quelldateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Soweit Softwarekomponenten Dritter (z.B. Open-Source-Software, Stock-Material, Plugins) eingesetzt werden, richten sich die Nutzungsrechte nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittanbieter.

8. Gewährleistung & Support

Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen.

Reproduzierbare Fehler, die nach der Abnahme auftreten und innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten gemeldet werden, behebt der Auftragnehmer im Rahmen der Nacherfüllung.

Darüber hinausgehende Support-Leistungen, Wartung, Updates oder die Behebung von Fehlern, die durch unsachgemäße Bedienung oder Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter verursacht wurden, sind nicht Bestandteil der Gewährleistung und werden gesondert nach Aufwand vergütet oder im Rahmen eines Service-Level-Agreements (SLA) geregelt.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.

Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.

10. Vertraulichkeit & Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsdurchführung erforderlich.

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Auf Wunsch schließen die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) oder einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab.

11. Laufzeit & Kündigung

Projektverträge enden automatisch mit der Erbringung der vereinbarten Leistung und vollständiger Zahlung.

Dauerleistungen (z.B. Wartungsverträge, Hosting) werden, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Erbach bzw. der Sitz von Progvision.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 02.2026

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